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Erbrecht

Testament

Im Erbrecht biete ich Beratung bei der Testamentsgestaltung an. Ein eigenhändiges Testament muss zwingend handschriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden, um Gültigkeit zu entfalten. Es kann nützlich sein, das Testament beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen. Hierdurch kann man sicherstellen, dass das Testament nicht verloren geht.

Auch bei der Errichtung von gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten und Erbverträgen berate und unterstütze ich Sie gerne. Hiermit lässt sich sicherstellen, dass der überlebende Partner und die Kinder - auch aus vorherigen oder nachgelagerten Partnerschaften - an die getroffenen Vereinbarungen gebunden bleiben. Bei der Formulierung eines Testamentes empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen, um Auslegungsschwierigkeiten bei der Eröffnung des Testamentes zu vermeiden.

Pflichtteilsrecht

Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zunächst ist in der Regel ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wobei auch Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden müssen, da diese Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können. Sobald Gewissheit über den Reinnachlass besteht, kann der Anspruch durchgesetzt werden. Oft müssen auch schon die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten im Wege der Stufenklage im Gerichtswege verfolgt werden.

Miterbengemeinschaft

Grundsätzlich sollten Miterbengemeinschaften durch geeignete Testamentsgestaltung vermieden werden. Befinden Sie sich in der Gemeinschaft mit mehreren Miterben, so gilt es, Ihre Interessen gegenüber den Miterben zu vertreten. Häufig muss zunächst der Nachlass gesichert und ggf. verhindert werden, dass einzelne Miterben den Nachlass schmälern. Ist eine gütliche Einigung über die Erbauseinandersetzung nicht möglich, so ist die Auseinandersetzung – ggf. durch Teilungsversteigerung - gerichtlich durchzusetzen.

Erbenhaftung

Zur Beschränkung der Haftung des Erben bestehen verschiedene Möglichkeiten, die insbesondere dann relevant werden, wenn eine Ausschlagung der Erbschaft nicht- mehr - in Betracht kommt oder nicht mehr möglich ist. Auch soweit ist anwaltlicher Rat und Unterstützung unerlässlich.

Auch bei der Inanspruchnahme durch die öffentlichen Hand für die Beerdigungskosten verstorbener Angehöriger ist anwaltlicher Rat zu empfehlen.