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Elternunterhalt

Haben Sie einen Brief des Sozialamts bekommen mit der Mitteilung, dass für den pflegebedürftigen Elternteil Sozialhilfe gezahlt wird und in dem Sie aufgefordert werden, Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen? Oder hat das Sozialamt bereits Forderungen in einer bestimmten Höhe an Sie gestellt?

Wie haben Sie sich zu verhalten, sind sie verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen? Sind die Forderungen des Sozialamtes gerechtfertigt? Müssen Sie auch Auskunft über das Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartner erteilen? Wie ist das mit ihren Geschwistern?

Diese Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.