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Eheverträge

Am Ende einer Ehe kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über Aufteilung der Güter, den Umfang und des Bestehens von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen. Eine Einigung ist zu diesem Zeitpunkt aufgrund gegenseitiger Verletzungen nicht immer möglich.

Um derartigen Streitigkeiten im Falle des Scheiterns einer Ehe vorzubeugen, ist es unter Umständen sinnvoll in einem Ehevertrag Vereinbarungen zu treffen, die die Regelung der Vermögensverhältnisse, der Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüche für den Trennungs- bzw. Scheidungsfall vorgeben.

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden. Es ist sinnvoll, zunächst zu überlegen, was in dem Ehevertrag geregelt werden soll. Dies hängt von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab und natürlich den Vorstellungen für ihre zukünftige Lebensplanung und Lebensgestaltung. Gemeinsam mit Ihnen werde ich in der Beratung ihre Vorstellungen erfassen und sie sodann darüber informieren, welche Regelungen auf welche Weise getroffen werden können und was diese für Folgen haben können. In der Regel entwerfe ich anschließend den Ehevertrag und lege Ihnen den Entwurf vor.

Zur Wirksamkeit ist es dann aufgrund seiner weitreichenden persönliche und wirtschaftlichen Folgen erforderlich, den Vertrag nachfolgend notariell beurkunden zu lassen. Hier bin ich auch gerne bereit, Ihnen eine Notarin zu vermitteln.

Die Regelungen des Vertragsentwurfs sollten beide Ehepartner nochmals genau miteinander durchsprechen und eventuelle Unklarheiten mit dem Rechtsanwalt beraten. Änderungswünsche werden anschließend nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt in den Vertrag aufgenommen. Ist der Ehevertrag schließlich zur Zufriedenheit der Ehepartner formuliert, übermittelt ihn der Rechtsanwalt an einen Notar, der diesen anschließend beurkundet. Dabei ist der Notar verpflichtet, jede von den Ehepartnern gewünschte Vereinbarung auf ihre Vor- und Nachteile zu prüfen.