Internationales Familienrecht
Wenn Sie oder ihr EhepartnerIn oder beide nicht deutscher Nationalität sind, kann ich Sie bei der Familienzusammenführung, ebenso wie bei der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Eheschließung oder Scheidung unterstützen.
Weiterhin kann ich sie beraten vor welchem Gericht Ihre Familiensache (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgang) - durchgeführt werden kann und sollte. Leben Sie und ihr EhepartnerIn in Deutschland sind die deutschen Gerichte zuständig. Unter Umständen muss die Entscheidung im jeweiligen Heimatland noch anerkannt werden. Nach welchem Recht – deutsches oder ausländisches Recht – Ihre Familiensache entschieden wird, richtet sich nach internationalen Normen und Übereinkommen.
Aufgrund meiner Vielzahl ausländischer Mandanten sind mir die besonderen Probleme ausländischer Mandanten im Falle einer Trennung und Scheidung, auch im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht bekannt, aber auch auf die Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren achte ich besonderes.