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Wohn- und Gewerberaummietrecht

Bereits seit Beginn meiner juristischen Tätigkeit tummle ich mich im Mietrecht. Meine Ratschläge beruhen daher auf langjähriger Erfahrung auch als Beraterin der Berliner Mietergemeinschaft e.V..

Es ist sinnvoll sich bereits vor dem Abschluss eines Wohn- oder Geschäftsraummietvertrages beraten zu lassen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beratungs- und Handlungsbedarf besteht für Mieter aber auch dann, wenn während der Mietzeit Mängel auftreten oder Betriebskosten abgerechnet werden, Modernisierungen anstehen oder das Wohnhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und eine Eigenbedarfskündigung droht oder ins Haus flattert.

Auch sollte eine Mieterhöhung überprüft werden und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Bei Fragen rund um die Beendigung des Mietverhältnisses zum Beispiel der Berechnung der Kündigungsfrist, der Wirksamkeit von Klauseln zum Beispiel über die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder die Rückzahlung einer von Ihnen geleisteten Kaution, stehe ich Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung.