Zivilrecht
In den Bereich des allgemeinen Zivilrechts ergibt sich die Notwendigkeit anwaltlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit unterschiedlichen Verträgen. Hierbei geht es in der Regel darum was für ein Vertrag mit welchen Pflichten abgeschlossen wurde. Ist dieser wirksam und sind die Vertragsparteien den vertraglichen Pflichten vollständig nachgekommen. Beispielsweise: Ist der Kaufvertrag erfüllt worden, oder liegt ein Sachmangel vor, kann Nachbesserung oder Schadensersatz verlangt werden, gelten die vereinbarten AGBs? Gleiches gilt bei einem Dienstleistungsvertrag – ist die vereinbarte Leistung erbracht worden, kann der Vertrag unter Umständen vorzeitig beendet werden, gibt es Schadensersatzansprüche, oder einem Werkvertrag, liegt eine Schlechtleistung vor: Nachbesserung oder Schadensersatz? Probleme können auch bei Darlehensverträgen und Bürgschaften auftreten- ist Darlehens- oder Bürgschaftsabrede wirksam? Bestehen Zahlungspflichten, wenn ja, in welcher Höhe?
Ich berate und vertrete Sie weiterhin in allen Fragen des Reiserechts. Zu diesen gehören unter anderem, die verspätete An- und Abreise, Gepäckschäden oder Verlust, Mängel bei der Unterkunft oder Ausfall von gebuchten Teilleistungen oder Absage der Reise durch den Veranstalter.
Nach einem Verkehrsunfall stehen Ärger und oft auch rechtliche Auseinandersetzungen ins Haus. Schuld, Haftung und Versicherungsfragen sind zu klären. In dieser oft unübersichtlichen Situation sollten Sie unabhängigen anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.